Kommt der Zwangsvirenschutz für alle Bürger ?

Die Bundesregierung will ab 2010 den Kampf gegen Computerviren forcieren ein gemeinsamer Plan des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) sieht vor das die Provider im Kampf gegen Trojaner und Viren mit eingespannt werden. Dabei sollen mögliche Infektionen ausfindig gemacht werden, indem der gesamte Datenverkehr alle Kunden analysiert wird, wird eine Infektion gefunden so bekommt der Kunde eine Mitteilung des Providers und die Aufforderung die Schadsoftware vom eigenen PC zu entfernen.
Sollte der Nutzer diesen Aufforderungen nicht nachkommen, drohen möglicherweise Sanktionen bzw. bei der Einwahl wird nicht mehr die gewünschte Seite angezeigt, sondern der Provider leitet automatisch auf eine Seite weiter die entsprechende Anti-Virensoftware zum Download anbietet.

“Wer im Netz ohne Virenschutz unterwegs ist, gefährdet andere Nutzer in etwa so, wie ein Autofahrer, der mit kaputten Bremsen unterwegs ist und so andere fahrlässig gefährdet.

Zitat des eco-Projektleiters.

Übrigens bin ich schon seit einigen mehr als 5 Jahren ohne festen Virenschutz im internet unterwegs, zum einen nutze ich Linux und zum anderen Lade ich mir nicht jeden Mist von irgendwelchen dubiosen Seiten herunter. C.a 1-mal im Monat lasse ich den Kaspersky online Scanner der sich im Browser ausführen lässt durchlaufen, bisher wurde kein einziges Problem gefunden. Das die eco bei diesen Plänen mit im Boot sitzt verwundert mich gar nicht, schließlich vertritt der Verband auch genau die Firmen, die vom Verkauf kommerzieller Antivirensoftware profitieren würden, obwohl dies nicht in jedem fall tatsächlich notwendig wäre.
Das die Anzahl von mit Vireninfizierten PCs in Privathaushalten in der Tat besorgniserregend hoch ist möcht ich hier gar nicht bestreiten. Das liegt aber vor allem daran, dass die meisten Leute veraltete Microsoft Betriebssysteme verwenden, die nicht auf den neusten Stand geupdated wurden. Allerdings sehe ich nicht, warum das Problem so groß sein sollte, dass es die automatisierte Überwachung des gesamten Netzwerkverkehrs rechtfertigen würde. Es ist schlichtweg nicht zuzumuten das alle Internetnutzer unter Generalbeobachtung gestellt werden sollen nur weil ein par Deppen nicht in der Lage sind ihren PC so zu konfigurieren, dass es erst gar nicht zu Infektionen kommt. Denn es ergeben sich massive rechtliche Probleme mit dem Datenschutz und fernmeldegeheimniss:

§ 202b Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

§ 88 Fernmeldegeheimnis
(1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.
(2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist jeder Diensteanbieter verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.
(3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.
(4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Fahrzeugs für Seefahrt oder Luftfahrt, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber der Person, die das Fahrzeug führt oder gegenüber ihrer Stellvertretung.

An sich sind die geplanten Schutzvorkehrungen vielleich gar keine schlechte Sache. Das Problem ist allerdings das ganze Programm den Eindruck erweckt, das es nicht mehr auf Freiwilligkeit beruht. Zumindest sollten alle Kunden die Möglichkeit eines Opt-Outs haben, um ihren Datenschutz zu bewahren. Denn nach Vorratsdatenspeicherung und Zugangserschwerungsgesetz ist mein Vertrauen in die Bundesregierung so ziemlich dahin, so das ich an solchen Programmen nicht freiwillig teilnehmen will.

Quelle: http://www.heise.de/security/meldung/Deutschland-Zentrale-gegen-Botnetze-geplant-879580.html

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