Wir erinnern uns noch gut an eine ganze Reihe von Fällen in denen Arbeitnehmern wegen Lapalien fristlos gekündigt wurden und diese Kündigungen dann auch noch vor den Gerichten bestand hatten. Zum Beispiel solch schlimme vergehen wie das Essen einer Bulette die eh weggeschmissen werden sollte oder der Stromdiebstahl durch das ungenehmigte Aufladen eines Handys was c.a 0,014 Cent an “Schaden” verursachte.
Für Führungskräfte scheinen diese gnadenlos harten Regeln jedoch anscheinend nicht zu gelten, so hob das Oberlandesgericht Celle die Kündigung eines Managers der mit einer Kreditkarte der Firma 83 für private Zwecke ausgab mit der Begründung auf das solch ein kleiner Betrag zu gering für eine außerordentliche Kündigung sei. Die Fristlose Kündigung einer Supermarktkassiererin die Pfandbons im Wert von 1.30 Unterschlug Landesarbeitsgericht Berlin jedoch für völlig rechtens befunden.
Solche Urteile erwecken doch irgendwie den Eindruck das man anscheinend nur der Kaste der “Leistungsträger” angehören muss um auch vor Gericht eine bessere Behandlung zu erfahren.
Quelle:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,669468,00.html


Das ist doch nicht weiter verwunderlich und liegt an einem einfachen Grund: Führungskräfte bekommt man auch ohne solche Kindergartenaktionen los.
Denn die Gewerkschaften als protektionistische Lobbyisten vertreten diese nicht, und das für einfache Angestellte gültige Arbeitsrecht ist auch nicht mehr ohne weiteres anwendbar, sobald man selbst Personalverantwortung hat.
Da die Gewerkschaften ja zum Glück verhindert haben, daß es in Deutschland möglich ist, jemanden rauszuwerfen, der absolut unfähig ist, seinen Job zu machen, gibt es nun halt abstruse Workarounds wie diesen.
Tja. Das Gegenteil von “gut” ist “gut gemeint”, hat ein Freund von mir (Gewerkschaftsfunktionär) immer gesagt.
Das man Führungskräfte so ohne weiteres los bekommt wage ich mal zu bezweifeln, ohne großartige Abfindungen und andere extraregelungen läuft da in der regel auch nix. Da kann der normale Arbeitnehmer nur von träumen.