Pressemitteilung der Schweizer Piratenpartei:
Vor gut 20 Jahren rüttelte der Fichenskandal die Schweiz auf. Bundespolizei und -anwaltschaft hatten zusammen mit der kantonalen Polizei beinahe eine Million Beobachtungs-Karteikarten, Fichen genannt, angelegt. Betroffen waren Personen und Vereine die meist dem linken Umfeld nahestehend waren. Die Registrierung geschah ohne rechtliche Grundlagen, notabene1.
Aus Karteikarten sind Datensätze geworden, aber ansonsten hat sich seither anscheinend nicht viel geändert. Denn laut dem Bericht2 der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments schnüffelt der Inlandgeheimdienst (DAP) noch immer den Bürgern hinterher. So sind inzwischen im Staatsschutzinformationssystem (ISIS) wieder 200’000 Akten angelegt worden. Es ist schwer zu verstehen, wie man fast 200’000 Menschen in der Schweiz bespitzeln muss – wovon mindestens 80’000 einzig und alleine deshalb registriert sind, weil sie die „falschen“ Personen kennen. Im ISIS dürfen Informationen abgespeichert werden, wenn „ihre Bearbeitung der Bekämpfung von Terrorismus, verbotenem Nachrichtendienst, gewalttätigem Extremismus oder verbotenem Technologietransfer dient“3. Diese Verdachtsmomente sollen also ”auf jeden 40. Schweizer Bürger” zutreffen. Beängstigend. Wo sind denn all die Terroristen und Extremisten?
Gemäss GPDel ging es der DAP nicht um Qualität, sondern vorrangig um Quantität – eine seriöse Überprüfung der Daten fand nicht statt. „Je mehr, desto besser“ lautete die Devise offenbar. Fichiert wurden nicht bloss wie die ISIS vorschreibt staatsgefährdende Personen, sondern auch solche, die sich beispielsweise für Entwicklungsländer engagieren4.
Die Geschichte der staatlichen Datensammelwut zeigt ein ernüchterndes Bild. Während der Kreis der fichierten Personen stetig ohne grössere Probleme erweitert werden konnte, hatte man mit der Qualität der Informationen mehr Mühe. Auch bei der schweizerischen geheimdienstlichen Datensammlung scheint in diesem Fall die Qualität auf der Strecke geblieben zu sein. Nach dem Motto „Qualität statt Quantität“ können Fichen nicht funktionieren, wenn man sich schon die zweifelhafte Aufgabe stellt, solche anzulegen. In diesem Lichte kann die Kritik vieler Medien, dass „die Geheimdienste nichts gelernt haben“, auf zweierlei Weise verstanden werden: Haben sie nicht gelernt, keine Fichen anzulegen? Oder haben sie es versäumt, die Fichen weniger schlampig zu führen? Schon allein dass wir uns diese Frage stellen müssen, zeigt die fehlende politische Kontrolle. Das muss schleunigst geändert werden.
Der Fichenskandal 2.0 scheint nicht die Ausmasse von vor 20 Jahren zu erreichen. Das Gefahrenpotential von solchen Datenbanken ist aber stetig gewachsen. Heute können Daten blitzschnell mit anderen Datensätzen verknüpft werden – umso schlimmer, wenn dann noch viele Daten schlicht fehlerhaft vorliegen. Sensible Daten über Privatpersonen müssen daher einem hohen Schutz unterliegen und dürfen nur Verwendung finden, wenn im Sinne des Bevölkerungsschutzes keine andere Möglichkeit bleibt. Ein Eingriff in die Privatsphäre darf nur als letztes Mittel ergriffen werden.
Die Piratenpartei Schweiz ist erfreut, dass die Geschäftsprüfungsdelegation transparent informiert hat. Geheimdienste verlieren ihre Legitimität mit jedem weiteren solchen Fall. Man muss sich fragen, warum die Polizei offenbar gefährliche Personen nicht im Auge behält. Es entsteht der Eindruck, dass sich die Mentalität des Geheimdienstes seit der Fichenaffäre nicht verändert hat, höchstens die gesellschaftlichen Umstände. Früher wurden die Linken fichiert, heute Leute die soziales Engagement zeigen oder einfach „die falschen“ Bekannten haben.
Nun müssen die Konsequenzen aus dem wiederholten Versagen des Geheimdienstes gezogen werden. Die derzeitigen Fichen sind wertlos. Daher ist die Datenbank aufzulösen. Alle aktuell fichierten Personen müssen vollständig (ohne geschwärzte Abschnitte) über die gespeicherten Daten informiert und diese Daten vollständig gelöscht werden. Für jede zukünftige Datensammlung durch den Geheimdienst müssen detaillierte gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Es müssen sehr schwerwiegende Gründe vorliegen, um jemanden zu fichieren. Und wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, müssen Einträge auch automatisch wieder entfernt werden – inkl. Benachrichtigung der betroffenen Person. Datenbanken dürfen nicht einfach in den Himmel wachsen, sonst steht bald jeder Bürger unter Verdacht und hat seinen eigenen Datensatz beim DAP.
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